Notbetreuung in Kitas verlängert bis zum 03.05.2020

Achtung!

Liebe Eltern,

alle Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz sind weiterhin geschlossen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 03.05.2020.

Es soll weiterhin für Kinder, „deren Eltern wichtige Berufe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Grundversorgung der Bevölkerung haben“, eine Notbetreuung sichergestellt werden. Hier geht es um mindestens ein berufstätiges Elternteil.
Es muss  in jedem Fall vor Inanspruchnahme der Notbetreuung eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegen. Nutzen Sie bitte den Link zum Formular des Landesamtes für Jugend, Soziales und Versorgung hier: 2020-03-18 E-Bescheinigung Arbeitgeber

Für Alleinerziehende stellt das Landesamt zusätzlich (!) dieses Formular zur Verfügung: 2020-03-18 E-Selbstauskunft Härtefälle

Zusätzlich werde ich bei Anfragen in Einzelfallabwägungen soziale Komponenten berücksichtigen.

Bitte rufen Sie mich hierzu gerne an. Auf dem Anrufbeantworter der Arche Noah habe ich auch eine Notfallnummer hinterlegt.

 

Weitere offizielle Informationen erhalten Sie nur hier oder unter www.sim-rhb.de

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien in jedem Fall alles Gute.

 

Klaus Michel/Leiter
Rheinböllen, 17.04.2020