Liebe Eltern,
im Schreiben vom 18.03.2020, das uns heute zugestellt wurde, weißt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nochmals darauf hin, dass es derzeit das oberste Ziel ist, die Sozialkontakte zwischen Menschen so gering, wie irgend möglich zu halten.
Von daher ist dies noch einmal ein wichtiger Hinweis, dass die Notbetreuung eindeutigen und sehr engen Kriterien unterliegt.
Nach Rücksprache mit dem Träger muss in jedem Fall vorher eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorliegen. Nutzen Sie bitte den Link zum Formular des Landesamtes hier: 2020-03-18 E-Bescheinigung Arbeitgeber
Für Alleinerziehende stellt das Landesamt zusätzlich (!) dieses Formular zur Verfügung:
2020-03-18 E-Selbstauskunft Härtefälle
Bitte nutzen Sie ab sofort diese Formulare und legen Sie in Rücksprache mit mir vor einer evtl. Notbetreuung vor. Ich habe für die gesamte Schließzeit bis zum 17.04.2020 einen Dienstplan erstellt, so dass unsererseits die Notbetreuung gesichert ist.
Bitte haben Sie Verständnis für diese angeordnete Vorgehensweise. Bei Fragen erreichen Sie mich weiterhin telefonisch oder per E-Mail.
Viele Grüße und alles Gute!
Klaus Michel
Leiter/20.03.2020